Wir vertreten Sie auch gerne in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Unser Angebot umfasst zum einen das Vorverfahren, d.h. das Verfahren von der polizeilichen Vernehmung bis zur Einstellung des Verfahrens, bzw. Erhebung der Anklage. Nach Erhebung der Anklage wird die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und im Prozess fortgeführt. Gerade im Strafrecht ist eine frühestmögliche Beauftragung des Rechtsanwalts wichtig, da nur so eine frühe Weichenstellung im Sinne der Wahrung Ihrer Rechte gewährleistet ist.
Weiterhin bieten wir auch die Tätigkeit als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertretung an.