Wir beraten und vertreten sowohl Käufer als auch private und gewerbliche Verkäufer bei allen Problemstellungen im Kaufrecht, insbesondere bei der Gestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln der Kaufsache.
Ferner umfasst unsere Tätigkeit die Beratung und Vertretung in allen anderen vertraglichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Dienstleistungsverträgen, Werkverträgen etc.