Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten und vertreten wir Sie sowohl im Hinblick auf die Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) als auch bezüglich der Auseinandersetzung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche oder der Abwehr einer Inanspruchnahme durch Miterben oder andere.
Daneben beraten wir Sie bezüglich der Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen und arbeiten mit Ihnen individuelle Lösungen aus.
Ferner umfasst unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts auch die Vertretung bei Inanspruchnahme aus Nachlassverbindlichkeiten, die Beratung einzelner Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und die Vertretung in gerichtlichen Verfahren über die Erteilung und die Einziehung des Erbscheins.