Dieser Bereich umfasst zum einen unsere Tätigkeit im Hinblick auf die Gestaltung und Prüfung gesellschaftsrechtlicher Verträge. Zum anderen vertreten wie sie auch beispielsweise bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern über Rechte und Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag, Ansprüche ausscheidender Gesellschafter, Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch Dritte etc.