Wir vertreten Sie umfassend in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, insbesondere in Ehescheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten, in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten sowie in Verfahren über die Vermögensaufteilung nach, bzw. im Zuge der Scheidung.
Wir beraten Sie auch vollumfänglich im Vorfeld einer beabsichtigten Eheschließung zum Thema Ehevertrag und Güterrecht und arbeiten mit Ihnen zusammen entsprechende Vereinbarungen aus, welche individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.