Auf dem Gebiet des Mietrechts umfasst unser Spektrum die Beratung und Vertretung sowohl der Mieter als auch der Vermieter unter anderem bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Wohnraum-oder Gewerberaummietverhältnissen, der Durchführung von Räumungsklagen, der Geltendmachung von Schadens- sowie Aufwendungsersatzansprüchen und allen anderen möglichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, wozu auch die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen oder Erhöhungen der Betriebskosten zählt.
Im WEG-Recht stehen wir bei Problemen innerhalb der vielfältigen Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter gerne beratend und vertretend zur Verfügung.